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Exportkontrolle ist Chefsache

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Im Handel mit Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, sind viele Aspekte zu beachten. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick.

Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt. Die Anforderungen an exportierende Unternehmen werden immer komplexer.

Zu prüfen, ob für ein Exportgeschäft eine Genehmigung einzuholen ist, liegt in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Gerade in der Exportkontrolle bestehen in den Bereichen der Embargos, der Terrorismusbekämpfung und der Dual-use-Güter zahlreiche Anforderungen. Verstöße können weitreichende Folgen haben. Die Verantwortlichkeit liegt bei einem Mitglied der Geschäftsleitung und ist somit im Unternehmen als Chefsache zu betrachten.

Genehmigung von Exportgeschäften, Antragstellung und Informationen zur Exportkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um und ist als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde auch für die Genehmigung von Exportgeschäften zuständig. Umfangreiche Informationen zur Genehmigung von Exportgeschäften, zur Antragstellung für Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben sowie zum Thema Exportkontrolle finden Sie unter folgenden Links:


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Susanne Weberschläger

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